Das Honorar

Das Honorar

Im Überblick:

  • 80 € für 60 Minuten Beratung oder Behandlung


  • 40 € für 30 Minuten Klangschalen-Behandlung


  • 40 € für 30 Minuten Fußreflexzonen-Behandlung


  • Ein Informationsgespräch ca. 30 Minuten zum persönlichen Kennenlernen ist kostenlos.                                 


 Die Einzelheiten:

Das Honorar richtet sich nach zeitlichem Aufwand und Verfahren.
 
Stundenbasis: pro voller Stunde wird eine Vergütung in Höhe von 80 Euro für Beratung und Behandlung angesetzt, zuzüglich eventuell anfallender Materialkosten. Angebrochene Stunden werden anteilig berechnet.

Ein Informationsgespräch (ca. 30 Minuten) dient zum persönlichen Kennenlernen. Dabei werden Sie über meine Therapie- und Behandlungsmethoden sowie das Honorar informiert. Dieses Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Anschließend können Sie in Ruhe entscheiden. Wenn Sie mögen, melden Sie sich bei mir, um einen ersten Behandlungs- oder Beratungstermin zu vereinbaren.

Der 1. Behandlungstermin  mit ausführlicher Anamnese, Untersuchung und Beratung dauert etwa 1-2 Stunden. Dazu sollten Sie soweit vorhanden ärztliche Befundberichte, MRT, CT oder Laborergebnisse mitbringen. 
 
Folgebehandlungen oder folgende Beratungstermine erfordern in der Regel weniger Zeit. Das Honorar ist abhängig von Art und Umfang der Therapie und wird auf Stundenbasis abgerechnet.

Die Ernährungsberatung mit dem Stoffwechselkonzept „gesund & aktiv“ beinhaltet zusätzlich zur Ernährungsberatung auch die Erstuntersuchung mit Blutentnahme, eine Vital- und Stoffwechselanalyse (42 Werte) und einen ausführlichen Ernährungsplan. Der Komplettpreis beträgt 356,- €. Varianten sind möglich.
 
Einzelleistungen: eine Fußreflexzonenmassage oder Klangschalenmassage ist auch als Einzelleistung möglich. Das Honorar beträgt für 30 Minuten 40,-.

Telefonische Beratungs- und Betreuungsgespräche sind für Patienten nach dem 1. Behandlungstermin möglich. Dabei sind bis 15 Minuten kostenfrei. Darüber hinaus werden pauschal 20 € berechnet.
 
Hausbesuche sind für Patienten nach dem 1. Behandlungstermin möglich, nach Absprache, sofern sinnvoll und machbar. Das Honorar wird ebenfalls auf Stundenbasis abgerechnet, zuzüglich einer Entfernungspauschale je gefahrener Kilometer.

Das Honorar wird am Tag der Behandlung fällig und ist in bar zu leisten. Es ist dabei unabhängig, ob und wie hoch die Kosten von einer Krankenversicherung übernommen werden. Die Rechnung wird auf Basis der Gebührenordnung für Heilpraktiker ausgestellt.

Die gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen übernehmen die Leistungen eines Heilpraktikers nicht. Private Krankenkassen und Zusatzversicherungen übernehmen je nach abgeschlossenen Vertrag die Kosten ganz oder teilweise. Im Zweifel informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung.

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